Schweißdrüsenabsaugung über Krankenkasse

In der Regel bezahlen die Gesetzlichen Krankenkassen die Schweißdrüsenabsaugung nicht, weil sie als Schönheitsoperation gelten. Bei Privaten Krankenkassen ist das anders, diese übernehmen die Kosten eher. Aber auch bei den Gesetzlichen gibt es Ausnahmen, nämlich dann, wenn der Patient glaubhaft versichern und nachweisen kann, dass die Hyperhidrose bei ihm zu einem ernsthaften psychischen Problem geworden ist, das sein Leben beeinträchtigt.

Patienten sollten sich daher vorab gründlich informieren, ob und unter welchen Umständen ihre Krankenkasse an den Kosten zu beteiligen ist. Auch wenn die Krankenkassen angesichts grundsätzlicher Probleme im finanziellen Bereich des Gesundheitswesens in Deutschland sparen müssen, müssen sich Patienten nicht unbedingt mit einer schnellen Absage der Kostenübernahme zufrieden geben. Patienten sollten das Gespräch mit ihrer Krankenkasse suchen, denn Ausnahmen von der Regel, dass zumindest die Gesetzlichen Kassen nichts übernehmen, gibt es immer. Bei den Privaten sieht es besser aus. Diese bezahlen in der Regel die Schweißdrüsenabsaugung.

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